Entschädigung für Kapelle – Jetzt doch Prüfung durch Stadt statt “Reich der Fantasie”

Am 27.03. tagte der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) der Stadt Königswinter. Erster Agendapunkt war eine Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Bürgerantrag #1875, gestellt von Vinxeler Bürgern zum Erhalt der Kapelle. Dabei ging es um einen von drei Punkten im Bürgerantrag: Der seit Jahren ausstehenden und gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungszahlung zugunsten der Kapelle, nachdem die Stadt Königswinter 1,7ha zweckgestifteter Grundstücke der Kapelle verkaufte.

Noch vor wenigen Tagen hatte die Stadt Königswinter, äußerst selbstbewusst, in einem General-Anzeiger-Artikel jegliche Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungszahlung negiert und diese sogar mit markigen Worten kommentiert.

Vorher Fantasie, jetzt rechtliche Prüfung

Die [Stadt Königswinter] wiederum verweist „in der Öffentlichkeit kursierende Behauptungen, die Stadt habe im Zuge der Umwandlung des Gemeindegliedervermögens (Neubaugebiet „Lange Hecke“) in freies Gemeindevermögen eine vorgeschriebene Entschädigungszahlung nicht geleistet“, ins Reich der Fantasie. „Dem widersprechen wir sehr deutlich“, teilt die Stadt mit.

General-Anzeiger Bonn 11.03.2023

Die für die Sitzung des Ausschusses eingereichte Vorlage der Stadtverwaltung wählt zwar eine weniger emotionale Sprache als im General-Anzeiger, ist in der Conclusio aber identisch. Sie vermischt zwei voneinander klar zu trennende Rechtsgeschäfte: die Fortzahlung aus historischen Pachterträgen der Grundstücke mit der bisher nicht erfolgten Entschädigung über den erheblich höheren Verkaufserlös von zweckgestifteten Grundstücke zum Erhalt der Kapelle.

Die Kapellengemeinde hat sowohl beim Termin mit dem Bürgermeister am 23.03.2023, als auch anschließend allen Ratsvertretern per eMail, eine faktenbasierte Klarstellung der notwendigen Trennung unterschiedlicher Rechtsgeschäfte erläutert. Hier auf der Internetseite ist dies auch bereits in einem Artikel veröffentlicht.

In der Sitzung des HPFA vom 27.3.23 wurde eine Entscheidung zu dem Tagesordnungspunkt aufgrund der divergierenden Stellungnahmen zum Sachverhalt von Stadtverwaltung und Kapellengemeinde vertagt. Die Stadtverwaltung wird die Einschätzung der Kapellengemeinde nun rechtlich prüfen und den Tagesordnungspunkt nochmals auf einer späteren Sitzung des Ausschusses besprechen.

Die Kapellengemeinde begrüßt diesen Schritt der Stadt sehr. Ob die Stadt letztlich ein Entschädigungsangebot vorlegen und ihrer rechtlichen Verpflichtung gerecht werden wird, bleibt abzuwarten.