Voruntersuchung Restauratoren abgeschlossen
Restauratoren waren seit Mitte September dabei, die Bausubstanz der Kapelle in einer Voruntersuchung zu erforschen – mit spannenden Zwischenergebnissen:
Man hat verschiedene Farbschichten rechts neben dem Altar in Nische gefunden sowie den Teil eines Rankenfrieses in der Apsis unterhalb der Decke.


Das Weihwasserbecken haben die Fachleute teilweise von Farbe und Putz befreit. Oberhalb des Weihwasserbeckens sind andere Steine vermauert und das Muschelornament setzt sich weiter in die Wand hinein fort. Die Art der vollrunden Bearbeitung lässt die Vermutung zu, dass es aus einem anderen Kontext stammen muss (vermutlich der Abtei Heisterbach), wo es vermutlich auf einem Sockel oder Ständer stand.
Außerdem hat man Proben angelegt, um zu testen, wie sich die Farbe von den Natursteingewänden um Fenster und Tür abnehmen lässt. Zudem hat man die ursprünglichen Löcher der Türangeln, der nach innen öffneten Tür gefunden.


An einigen Stellen sind Kernbohrungen vorgenommen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass der Original Natursteinboden aus der Barockzeit noch vorhanden ist und nur freigelegt werden müsste und dass das Mauerwerk aus Bruchstein besteht und teilweise mit einem Lehm-Sandgemisch ‘vermörtelt’ ist und deshalb erhebliche, substanzielle Risse aufweist. Unter beiden Treppenstufen vor dem Altar, die offenbar nachträglich eingebaut wurden, ist ebenfalls noch der Natursteinbelag zu finden.
Zudem hat man eine Figurennische oberhalb der Tür im Dachstuhlbereich gefunden, die später zugemauert wurde.
Im Dachstuhlbereich müssen etliche Eichenbalken ausgetauscht werden, unter anderem auch ein Deckenbalken. Die Decke muss anschließend an dieser Stelle wieder nach historischem Vorbild mit einem Lehm-Stroh-Gemisch verschlossen werden.
Dabei gilt es auch zu überlegen, wie mit dem maroden Dachreiter verfahren wird, der nachträglich, d.h. in den 1920er Jahren bzw. um 1992 nach der Eintragung der Kapelle in die Denkmalliste geändert wurde. Schließlich geht es auch um die Beseitigung von Kriegsschäden – ein Artillerietreffer traf die Kapelle 1945 – sowie um Schäden, die durch das Erdbeben 1992 hervorgerufen wurden.



Die Fundamente sind bis auf eine oberflächliche Schürfung von 30 cm Tiefe im Außenbereich noch nicht weiter untersucht worden. Das wäre unserer Ansicht nach allerdings dringend notwendig, um eine exakte Aussage zur Statik des Bauwerks von 1758 im Zusammenhang mit den permanenten Erschütterungen durch den Straßenverkehr sowie durch zukünftige Baumaßnahmen in unmittelbarer Nähe auf dem Hobshofgelände treffen zu können. Die Fundamente sind schließlich nicht für derartige Belastungen ausgelegt. Seit 1988 bzw. 2009 ist die Problematik der Stadt bekannt – schriftliche Einschätzungen eines Technischen Mitarbeiters der Stadt und eines externen Statikers liegen vor.
Insgesamt wird es aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Generalsanierung des Bauwerks gehen müssen (ähnlich wie an der Kirche Sankt Remigius in Königswinter Altstadt), die neben der Überarbeitung des Dachstuhls und der Restaurierung des Mauerwerks auch die Trockenlegung und Ertüchtigung der Fundamente umfasst.
Wir sind froh, dass endlich eine umfangreiche Grundlagenforschung und Bestandsaufnahme vorgenommen wird, um zu eruieren, wie aufwändig und kostenintensiv die Sanierungsarbeiten tatsächlich sein werden. Die bisherigen Angaben beruhten auf groben Schätzungen, da man das tatsächliche Ausmaß der Schäden nicht genau kannte.
Außerdem sind die Untersuchungen auch im Hinblick auf die historische Einordnung relevant, denn sie geben Aufschluss über die unterschiedlichen Kapitel der Kapellengeschichte.
Die Stadt als Eigentümerin ist in der Verantwortung und wird ihr eigenes Baudenkmal grundlegend und denkmalgerecht sanieren, davon gehen wir aus – denn Gelder sollten zur Verfügung stehen: Die Stadt hat in den 1990er Jahren erhebliche Erlöse aus Grundstücksverkäufen gewonnen und zwar aus Ländereien, die zur Kapelle gehörten und von Vinxeler Bürgern zweckgebunden für den Erhalt der Kapelle gestiftet worden waren. Die Kapelle wurde bis heute nicht ordnungsgemäß dafür entschädigt, z.B. durch die Überführung der Erlöse aus den Grundstücksgeschäften in eine Stiftung. Neues Geld wird deshalb für eine Generalsanierung nicht in Anspruch genommen werden müssen, sofern die Erlöse nicht durch die Stadt zweckentfremdet wurden.