Kein Glockengeläut der Kapelle aus statischen Gründen

Gestern, am 21.3.2023, wurde ein wichtiger Schritt für das städtische Baudenkmal Kapelle getätigt: Eine große Delegation des Investors der SHP-Projektentwicklungsgesellschaft, Vertreter der Kapellengemeinde und ein Vertreter der Stadt fanden sich an der Kapelle zusammen, um den Zustand des Bauwerks, als Teil des Beweissicherungsverfahrens, zu begutachten. 

Darunter waren zwei Tragwerksplaner des Neubauvorhabens auf dem Hobshofareal, ein Geophysiker, der sensorische Messungen während der Abbrucharbeiten überwachen wird, sowie ein gerichtlich vereidigter Sachverständiger, der den baulichen Status der Kapelle aufnahm. Der Investor samt Berater waren ebenfalls vor Ort. 

Von der Kapellengemeinde waren zwei Sachkundige (Architekt, Kunsthistorikerin) und drei weitere Vorstandsmitglieder zur Stelle. Die Stadt als Eigentümerin sandte lediglich einen Vertreter des Liegenschaftsamts. Die für das das Baudenkmal zuständige Mitarbeiterin aus der Unteren Denkmalbehörde fehlte.

Beweissicherungsverfahren Kapelle am 21.03.2023

Das Gutachten aus dem Beweissicherungsverfahren wird dem Investor in drei Wochen zugestellt. Die Kapellengemeinde geht von einer Veröffentlichung durch die Stadt aus. 

Angesichts der nicht zu übersehenden Bauschäden war die Meinung der Experten einhellig: Hier muss etwas passieren. Vor allem der vereidigte Sachverständige riet zu einer „dringenden Sanierung“ des maroden Baudenkmals. 

Er bestätigte zudem die Sorge der Kapellengemeinde als berechtigt, die Glocken könnten bei Geläut aufgrund der instabilen Holzkonstruktion herunterfallen. Das Unterlassen des Glockengeläuts, welches die Gemeinde seit längerem nach eigenem Ermessen praktiziert, sei die einzig richtige Maßnahme. 

Hinzugezogen werden muss noch ein Holzgutachter, der das Ausmaß des Schädlings- und Pilzbefalls im Dachstuhl und im Glockenturm beurteilen soll. 

Marode Stütze des Glockenturms der Kapelle