Rede Kapellengemeinde vor Bau-Ausschuss Königswinter
Heute fand in Oberpleis die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses Königswinter statt. Auf dem Tagesordnungspunkt 3.1. stand Beratung und Beschluss von zwei Punkten des Bürgerantrags zur Kapelle. Der vorgelegte Beschlußvorschlag empfiehlt nun endlich die lange überfällige Sanierung des Baudenkmals. Die finale Entscheidung fand in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Entsprechend muss das Protokoll abgewartet werden.
Der Kapellengemeinde wurde vorab ein Rederecht eingeräumt:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
wir als Kapellengemeinde bedanken uns für die Einräumung eines Rederechts.
Vinxel feiert in diesem Jahr sein 850. Jubiläum. Der historische Ort besteht aus 5 Höfen, die 1173 erstmals urkundliche erwähnt sind sowie aus dem Hobshof und der Kapelle, deren Ursprünge auf 1348 datieren.
Ausgerechnet in diesem Jubiläumsjahr besteht die historische Ortsmitte zum größten Teil aus Ruinen: einem Hofgebäude mit gähnenden Fensteröffnungen, einem Schuttberg, einer halb abgerissenen Scheune und einer Kapelle im Eigentum der Stadt, deren Glocken aus statischen Gründen nicht mehr läuten, deren maroder Bauzustand seit Jahren aktenkundig ist – ein Mahnmal für Bau- und Denkmalpolitik in Königswinter. 850 Jahre Vinxel: Ohne Hobshof und Kapelle?
Der Bürgerantrag nebst fachlichen Stellungnahmen von Dezember 2022 hat dies prognostiziert. Die Vorhersagen sind eingetroffen: Die Kapelle ist in ihrer Existenz bedroht.
Weshalb musste es überhaupt erst soweit kommen?
Warum hat die Stadtverwaltung die Kapelle als ihr eigenes Baudenkmal nach §7 des Denkmalschutzgesetzes NRW nicht sachgerecht erhalten, instandgesetzt und vor Gefährdung geschützt? Entsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden wurden zur Klärung von der Kapellengemeinde zwischenzeitlich eingereicht.
Wie in der Beschlussvorlage zum heutigen Tag richtig bemerkt wird, erfolgte auch 2009 keine grundsätzliche Sanierung: „Gemäß den eingereichten Unterlagen des Kapellenvereins und der Zustandsbesichtigung vom 17.11.2022 wird der Instandsetzungsbedarf seitens der Verwaltung bestätigt.“
Diese rhetorische Volte ist bemerkenswert, denn zuvor wurde der Sanierungsbedarf jahrelang ignoriert. Aus dem Schreiben vom 27.1.2023 des LVR gehen die offenkundigen Bauschäden an der Kapelle sowie klare Handlungsanweisungen an die Stadt für das weitere Procedere hervor, unter anderem ein Beweissicherungsverfahren. Weshalb wurde daraufhin nicht ein solches umgehend gestartet, sondern erst im April, nachdem eine Pressemitteilung der Stadt im Februar Abbrucharbeiten des Investors angekündigt hatte?
Auf das Statement der Kapellengemeinde „Kapelle in Gefahr“ und der Forderung nach einer Sicherung des Bauwerks zur weiteren Nutzung folgte eine Diffamierungskampagne zulasten engagierter Bürger, die nicht Verursacher, nur Überbringer schlechter Nachrichten waren. Es war von Spekulationen, Panikmache, Vorwürfen der Untätigkeit und gezielten Falschmeldungen die Rede – ein Ablenkungsmanöver von eigenen Versäumnissen?
Im April wurde endlich ein Beweissicherungsgutachten auf den Weg gebracht, aber ohne ein Ergebnis abzuwarten, schnell versehentlich ein Teil der Scheune des Hobshofes abgerissen. Als das Statik-Gutachten vorlag wurde ein Abbruchstop verhängt, wegen statischer Bedenken in Bezug auf die Kapelle. Hätte man das nicht vorhersehen können?
Und jetzt? Wie gedenken Sie, meine Damen und Herren, Ihrer Verantwortung ab sofort voll und ganz gerecht zu werden?
Wir hoffen sehr, dass es zwischen Sicherung und Sanierung der Kapelle eine erkennbare Trennschärfere gibt und beides unter Mitwirkung aller entsprechender Gremien und Behörden, auch des LVR, fachgerecht erfolgt.
Zuletzt: Warum wird in der heutigen Beschlussvorlage von externen finanziellen Förderungsmaßnahmen gesprochen?
Halten Sie diese Strategie für angemessen und überzeugend, um die Gemüter der Vinxeler Bürger zu besänftigen? Deren Vorfahren haben teilweise die Ländereien gestiftet, die Sie 1995 für eine beträchtliche Summe jenseits einer Millionen DM verkauft haben und ihre Nachkommen warten bis heute auf die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung für den Erhalt einer Kapelle, die jahrzehntelang von der Stadt vernachlässigt wurde. Die Absicht externe Fördermittel zu akquirieren erzeugt erst recht neuen Unmut. Stehen Sie endlich für die Fehler der Vergangenheit ein und tragen Sie die Kosten für die Sanierung selbst!
Der Fall der Entschädigung ist einfach und gut dokumentiert. Warum eine juristische Prüfung der Verwaltung dafür Wochen in Anspruch nimmt, bleibt offen.
Es gibt zwei Rechtsgeschäfte, in Form von zwei Verträgen:
Zum einen den 2002 unterschriebenen und damit rechtsgültigen Vertrag über entgangene Pachterträge aus den gestifteten Ländereien (Grünland).
Aktuell zahlt die Stadt 303,49 EUR pro Jahr sowie Versicherungen und Grundbesitzabgaben – zu der sie als Eigentümerin des Gebäudes ohnehin rechtlich verpflichtet ist.
Zum anderen existiert ein nicht unterschriebener Vertragsentwurf von 2001 zur Gründung einer Stiftung/ Entschädigungszahlung aus dem Verkauf von Bauland.
Fakt ist: Mangels Unterschrift existiert keine rechtsgültige Einigung zur Entschädigung. Oder sind Sie der Meinung, mit der weitergeführten Grünlandpacht von 303,49 EUR jährlich sei die Sache erledigt?
Wir fordern weiterhin eine Entschädigung zugunsten des Baudenkmals Kapelle und sehen uns gezwungen, wenn kein Entgegenkommen von Politik und Verwaltung abzusehen ist, Klage einzureichen. Möchten Sie das?
Meine Damen und Herren, wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!